Allgemeine Fahrtenbedingungen des Skiclub Bauschheim 1981 e.V.

1.    Anmeldung

Die Anmeldung ist gültig, sobald die Anmeldung beim Vorstand des SKICLUB BAUSCHHEIM 1981 e. V. eingegangen ist. Eine Anmeldung gilt als bestätigt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldeschluss eine schriftliche Absage erfolgt. Bei begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet der Eingang der Anmeldung über die Berechtigung zur Teilnahme. Die Anmeldung von Mitgliedern wird bis zum gesetzten Datum des Anmeldschlusses vorrangig behandelt. Bei Überbelegung der jeweiligen Fahrt wird eine Warteliste geführt.

2.    Bezahlung

Der Teilnehmer einer Ausfahrt, bzw. bei minderjährigen Teilnehmern der Erziehungsberechtigte, schließt durch die schriftliche Anmeldung mit dem SKICLUB BAUSCHHEIM 1981 e. V. einen Reisevertrag und erkennt dessen Reisebedingungen an. Der SKICLUB BAUSCHHEIM 1981 e.V. ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von EUR 50,- zu erheben. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor dem Fahrtantritt zu entrichten. Diese Zahlungen werden vom SKICLUB-BAUSCHHEIM 1981 e.V. über die vorliegende Bankeinzugser-mächtigung vom jeweiligen Konto abgebucht.

3.    Rücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück, ist der Reiseveranstalter berechtigt die nachfolgend aufgeführten Rücktrittsgebühren zu berechnen:
a) bis 3 Monate vor Reiseantritt Euro 50,-
b) bis 2 Monate vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
c) bis 1 Monat vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Stornierung werden 100 % des Reisepreises berechnet. Bei Nennung bzw. Teilnahme einer Ersatzperson entfallen die Reiserücktrittsgebühren

4.    Haftung

Der SKICLUB BAUSCHHEIM e. V. tritt bei allen Fahrten, Veranstaltungen und Leistungen als Vermittler der Hotels, Busunternehmen usw. auf. Er übernimmt keinerlei Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Die Haftung der genannten Personen, Einrichtungen und Gesellschaften bleibt unberührt.

5.    Pass- / Devisenbestimmungen

Jeder Fahrtteilnehmer muss im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Pass-, Devisen- und sonstigen Einreisebedingungen bei grenzüberschreitendem Verkehr verantwortlich. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind verantwortlich für ihre Kinder. Verstöße und Folgen der Nichtbeachtung gültiger Bestimmungen gehen zu Lasten des jeweiligen Fahrtenteilnehmers. Die Personalpapiere sind im Handgepäck mitzuführen.

6.    Versicherungsschutz

Im Interesse unserer Teilnehmer und wegen möglicher Schadensersatzansprüche empfehlen wir je nach bereits bestehendem Versicherungsschutz den Abschluss einer Unfall-, Reisegepäck-, Reiserücktritt- und Auslandskrankenversicherung. Außerdem empfiehlt der Veranstalter, einen Ansprechpartner für eventuelle Notfälle (Krankheit, Unfall, etc.) zu benennen.

7.    Sonstige Bestimmungen

Den Weisungen des Fahrtenleiters während der Fahrt ist unbedingt Folge zu leisten. Der SKICLUB BAUSCHHEIM e. V. ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, bzw. den Vertrag nach Antritt der Reise zu kündigen – und zwar fristlos – wenn ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseleiter, nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. In diesem Fall behält der SKICLUB BAUSCHHEIM e. V.  den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Die Kosten einer vorzeitigen Rückreise gehen zu Lasten des Teilnehmers.

8.    Schlusshinweise

Der Treffpunkt für die Fahrten wird mit der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben. Sollte die Durchführung der Fahrt von einer Mindestbeteiligung abhängig sein, so wird die Mindestteilnehmerzahl bei der Ausschreibung der Fahrt bekannt gegeben. Irrtümer, Druckfehler, Änderungen sowie Preiskorrekturen, insbesondere durch neue Tarife der Transportunternehmen oder Hotels, Erhöhung der Devisenkurse oder etwa neu eingeführte Abgaben und Gebühren, bleiben vorbehalten.

Die Allgemeinen Fahrtenbedingungen stehen Euch hier auch als PDF Download zu Verfügung.

Unser Vorstand

  • Stephan | 1. Vorsitzender

    Stephan Kresalek ist Urgestein und 1. Vorsitzender im SKI-CLUB Bauschheim.

  • Gerold | 2. Vorsitzender

    Gerold Daum ist unser 2. Vorsitzender im SKI-CLUB Bauschheim.

  • Klaus | Kassierer

    Klaus Roigk ist der Mann für die Zahlen und das Geld. Kassierer und Zahlmeister.

  • Anuschka | Schriftführerin

    Anuschka Krähe ist die Schriftführerin unseres SKI-CLUB Bauschheim.

  • Alfred | Beisitzer

    Alfred Segner ist in seiner Funktion als Beisitzer Mitglied im Vorstand des SKI-CLUB Bauschheim.

  • Marion | Beisitzerin

    Marion Proschka ist in ihrer Funktion als Beisitzerin Mitglied im Vorstand des SKI-CLUB Bauschheim.

  • Gebhard | Beisitzer

    Gebhard Wolf ist in seiner Funktion als Beisitzer Mitglied im Vorstand des SKI-CLUB Bauschheim.

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Über uns

Eine Handvoll skibegeisterter Bauschheimer hatte während einer Urlaubsreise in St. Ullrich im Grödnertal in geselliger Runde die Idee eines Skiclubs geboren. Am 18.3.1981 wurde diese ...

Anschrift

SKI-CLUB Bauschheim

Straßburger Straße 4

65428 Rüsselsheim

+49 (0)152 33 907 901

sc-bauschheim@online.de

Mo.-Fr. 10.00 bis 18.00 Uhr

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